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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bodenbeläge am See GmbH (BaS)
Immenstaad


§ 1 Allgemeines
Alle Verträge mit Kunden werden nur augrund der nachstehenden AGB angenommen und ausgeführt. Sie gelten für Werkverträge entsprechend, sowie ihre Anwendung der Natur des Werkvertrages nach nicht ausgeschlossen ist. Durch die Erteilung von Aufträgen erkennt der Kunde diese Bedingungen in vollem Umfange ausdrücklich an, auch wenn seine AGB entgegenstehen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene AGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Angebot 
Angebote von BJ sind stets freibleibend und unverbindlich. Sie erfolgen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung, soweit Das von Dritten gefertigte Waren liefert. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten unserer Produkte und Leistungen sind nur verbindlich wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
§ 3 Vertragsbestandteile und Vertragsgrundlagen 
Vertragsbestandteile sind in nachstehender Reihenfolge, wobei bei möglichen Widersprüchen das vorhergehende dem nachfolgenden Vorrang hat:
- die in dem jeweiligen Vertrag individuell vereinbarten Inhalte,
- die zum Zeitpunkt der Ausführungen
 Leistung geltenden einschlägigen anerkannten Regeln der Technik einschließlich der für die Leistung des Auftragnehmers zutreffenden allgemeinen technischen Vorschriften der Bauleitungen gemäß VOB/C un sonstiger DIN-Normen und technischer Vorschriften in der zum Zeitpunkt der Angbotsabgabe gültigen Fassung,
- die allgemeinen Vertragsbindungen für die Ausführung von Bauleistungen, VOB/B in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigenFassung; diese sind dem Vertrag beigefügt und dem Auftraggeber übergeben worden.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 4 Subunternehmer 
BJ darf sich zur Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistung ohne Zustimmung des Kunden Subunternehmern bedienen.
§ 5 Leistungsstörungen
Befindet sich BaS mit einer Leistung in Verzug, so hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zur Leistung zu setzen, wobei diese mit mindestens 2 Wochenanznehmen ist, um die Vorraussetzungen nach § 326 BGB zu bewirken. Leistungsstörungen, die auf höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Energie- oder Rohstoffmangel, Beschaffungsschwierigkeitenbei den Produktionsmaterialien und Ersatzteielnvon Maschinen, Streiks, Aussperrungen oder Verkehrsstörungen zurückzuführen sind, befreien BJ für die Dauer und im Umfang Ihrer Wirkung von der Leistungspflicht. Ein Rücktrittsrecht für den Kunden ist in diesen Fällen nicht gegeben. Kosten durch Lieferverzug wie z. B. Wartestunden etc. werden von BJ nicht übernommen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt / Verarbeitungsklausel
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von BJ. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bei Weiterveräußerung bestehen. Forderungen aus der Weiterveräußerung gelten im Verhältnis zum Kunden als an BJ abgetreten. Der Kunde erkennt eine Verarbeitungsklausel im Sinne des § 950 BGB dahingegen an, dass als Hersteller im Sinne § 950 BGB BJ anzusehen ist mit der Rechtsfolge, dass auch bei Verarbeitung nach § 950 BGB durch den Kunden als Hersteller im Sinne § 950 BGB BJ anzunehmen ist. Insoweit wird diese Verarbeitungsklausel im Rahmen der zulässigen Rechtsspruch getroffen, wenn nach dem Verhältnis ein Werkvertrag oder aber ein Einentumsvorbehalt zu Grund liegt.
§ 7 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von BJ verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert , geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaftauf Ihn über.
§ 8 Zahlung Soweit dies nicht anders vereinbar ist, sind alle unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. BJ ist auch bei anderslautenden Bestimmungen des Kunden berechtigt Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Kunden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und dann auf die Hauptforderung anzurechnen. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden BJ Umstände bekannt, welche auf eine mangelnde Kreditwürdigkeit des Kunden schließen lassen, so ist BJ berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen zu verlangen. Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn BJ ausdrücklich zustimmt oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
§ 9 Kundendaten Der Kunde wird hiermit informiert, dass BJ die bei der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.
§ 10 Erfüllungsort/Gerichtsstand 
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen im Verhältnis des Kunden zu Bist der Sitz von BJ, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Es Gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 11 Schadensersatz
BJ haftet auf Schadensersatz immer nur bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, die entweder BJ oder 
Verrichtung-/Erfüllungsgehilfen von BJ begangen haben. BJ übernimmt keine Haftung für Schäden, die nicht unmittelbar am Liefergegenstand entstanden sind (z.B. Vermögensschäden des Kunden,entgangener Gewinn, u.ä.). Diese Haftungsbeschränkung gelten nicht für Ersatzansprüche wegen Nichtlieferung, wegen Verzugs und für Ansprüche nach dem Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so zu ergänzen bzw. auszulegen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck, soweit rechtlich zulässig, möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben weiter wirksam. Dies gilt sinngemäß auch für ergänzungsbedürftige Lücken.
 

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